Moneybookers

Moneybookers gilt als einer der bekanntesten Online Zahlungsdienste im Internet. Dabei hat sich das Unternehmen insbesondere auf die Abwicklung von Zahlungen im Online Glücksspiel Bereich spezialisiert. Inzwischen bietet fast jeder Gaming Anbieter die Zahlungsmöglichkeit per Moneybookers an.

Um Moneybookers verwenden zu können, muss zunächst ein kostenloser Account auf der Webseite eingerichtet werden. Nachdem die Registrierung abgeschlossen worden ist, kann mit diversen Zahlungsarten das Moneybookers-Konto aufgeladen werden. Sofern die gewünschte Einzahlung auf dem Account verbucht worden ist, kann eine entsprechende Transaktion zu einem beliebigen Gaming Anbieter vorgenommen werden. Dabei loggt man sich gewöhnlich in den Account des Wettanbieters ein – hier muss Moneybookers als Zahlungsart ausgewählt werden, wobei anschließend die Summe und die entsprechenden Login-Daten von Moneybookers eingegeben werden müssen.

Sofern ein Guthaben auf dem Moneybookers Account verfügbar ist, wird die Gutschrift beim Wettanbieter innerhalb weniger Sekunden vorgenommen. Auszahlungen können vom Wettanbieter auch erneut auf Moneybookers erfolgen. Nachdem die Auszahlung bei Moneybookers eingetroffen ist, kann der Spieler entweder eine Auszahlung z.B. auf sein Bankkonto vornehmen oder er transferiert einen beliebigen Betrag zu einem anderen Wettanbieter. Aufgrund dieser Möglichkeit ist Moneybookers besonders für Sportwetten und Pokerfans von Vorteil.

Moneybookers berechnet für Einzahlungen eine Gebühr, die oft vom Wettanbieter übernommen wird. Auszahlungen vom Wettanbieter zum Moneybookers-Account sind größtenteils auch kostenlos. Sofern der Betrag auf dem Moneybookers-Account zur Verfügung steht, berechnet Moneybookers für die Auszahlung auf das Bankkonto eine Gebühr.

Bei Moneybookers kann Geld zudem auch online an weitere registrierte User bei Moneybookers gesendet werden. Dabei berechnet Moneybookers eine prozentuale Gebühr, die sich an die Transaktionssumme richtet.

 
moneybookers.txt · Zuletzt geändert: 2017/12/05 08:41 (Externe Bearbeitung)