InPlay

Mit dem Status InPlay werden - zumeist - auf Wettbörsen die Spiele und Märkte versehen, die auch während des bereits laufenden Spieles noch bewettbar sind. Bei einem Buchmacher kennt man diese Art des Wettens auch als „Live-Wette“.

Um festzustellen ob ein Markt in den Zustand „InPlay“ wechselt, muss man einen Blick in die jeweiligen Regeln des Marktes werfen. Diese finden sich immer in direkter Nähe eines Marktes, meist direkt als „Marktregeln“ oder „Rules“ bezeichnet. Nachdem ein Markt in den InPlay Modus gewechselt ist, erscheint zudem oft ein zusätzliches Hinweissymbol über dem jeweiligen Markt.

Gerade bei Wettprofis sind InPlay-Märkte sehr beliebt da sich je nach Situation ganz neue Wettmöglichkeiten ergeben und man ferner direkt auf den Spielverlauf reagieren kann. Ist eine der beiden Mannschaften in einem Fußballspiel beispielsweise überlegen und dominiert den Gegner, bietet sich die Wette „nächstes Tor“ an, bei der man auf das Team setzt, von dem man meint es wird das nächste Tor im Spiel erzielen. Ferner gibt es viele Sonderwettmöglichkeiten wie beispielsweise das Wetten auf Gelbe- und Rote Karten oder mögliche Elfmetertore.

Wird während des Spiels ein Tor geschossen, werden die Märkte wie beim Buchmacher kurzzeitig geschlossen und „bereinigt“ (alle noch nicht gehandelteten Quoten und Wetten werden storniert). Nach jedem Tor haben die Benutzer so die Möglichkeit, erneut ihre nun an die Spielsituation angepassten Quoten in den Markt zu stellen.

Auch bietet sich auf Wettbörsen die Option des InPlay-Trading. Hat man vor einem Fußballspiel z.B. Team 1 zu einer Quote von 2.0 gewettet und dieses geht bereits in der ersten Hälfte in Führung, so kann man sich mit Hilfe einer LAY-Wette aus dem Spiel heraus traden.

Generell bieten InPlay-Märkte dem Wetter also viele zusätzliche Möglichkeiten und Wege seine Wetten LIVE abzusichern und so, entweder mehr Profit in einem Spiel zu erzielen oder aber den möglichen Verlust zu minimieren, sollte man einmal falsch gelegen haben.

 
inplay.txt · Zuletzt geändert: 2017/12/05 08:40 (Externe Bearbeitung)